17.04.2018 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Wozu braucht der Alte einen Mietwagen?
Ältere, nicht mehr erwerbstätige Geschädigte laufen Gefahr, bei Anmietung eines Ersatzfahrzeugs für Kurzstrecken keinen Ersatz zu bekommen oder auf die pauschale Tabellenentschädigung verwiesen zu werden. So ist es einem 76-jährigen Rentner aus Bielefeld ergangen. In beiden Instanzen wurde der Ersatz von Mietwagenkosten abgelehnt. Anders als das LG Bielefeld hat das OLG Hamm wenigstens eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen (23.1.18, 7 U 46/17, Abruf-Nr. 199981 ).
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