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  • 01.07.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Welche Bedeutung hat ein an der Unfallstelle erklärtes Schuldeingeständnis?

    Ein an der Unfallstelle erklärtes Schuldeingeständnis muss nicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis mit Rechtsbindungswillen angesehen werden. Das folgt aus einer Entscheidung des OLG Hamm.