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  • 15.01.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Unbrauchbares Gutachten: Kein Ersatz der Sachverständigenkosten

    | Ob der Geschädigte die Kosten eines Privatgutachtens erstattet verlangen kann, wenn sich dieses als objektiv ungeeignet darstellt, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Erweist sich das Gutachten des Sachverständigen aufgrund von Fehlinformationen des Auftraggebers als unbrauchbar, entfällt der Anspruch auf Honorarerstattung. So entschied es das OLG Koblenz (24.7.15, 10 U 1233/14, Abruf-Nr. 146148 ). |