10.12.2014 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Restwert: LG Köln distanziert sich von OLG Köln
Als Herr des Restitutionsgeschehens ist der Geschädigte nicht verpflichtet, dem gegnerischen Haftpflichtversicherer Gelegenheit zu geben, ein sogenanntes Überangebot vorzulegen (Abweichung von OLG Köln 16.7.12, 13 U 80/12) (LG Köln 8.10.14, 13 S 31/14, Abruf-Nr. 143439 ).
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