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  • 17.05.2016 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Reparatursatz für Scheinwerfer nicht ausreichend

    | Nach Auffassung des AG Limburg/Lahn ist die Reparatur der Aufhängungen der Frontscheinwerfer mittels des vom Hersteller angebotenen Reparatursatzes nicht ausreichend, um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Dieses Ziel kann nur durch einen Neuersatz (Kompletttausch) erreicht werden (5.8.15, 4 C 85/14, rkr., Abruf-Nr. 145201 ). |