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  • 18.09.2015 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Pedelec – Fahrrad oder Kraftfahrzeug?

    | D er Fahrer eines Pedelecs haftet für Schäden, die bei dessen Betrieb entstanden sind, nicht aus der Gefährdungshaftung nach § 7 Abs. 1 StVG, sondern nur für ein unfallursächliches Verschulden (LG Detmold 15.7.15, 10 S 43/15, Abruf-Nr. 145299 ). |