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  • 19.08.2021 · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    Kostenpauschale bei Verkehrsunfallsachen

    | Die Kosten- oder Auslagenpauschale des Geschädigten in Verkehrsunfallsachen ist auch unter Berücksichtigung der Veränderungen im sog. Kommunikationsmarkt weiterhin in Höhe von 25 EUR angemessen. Der Nachweis höherer Kosten im Einzelfall bleibt davon allerdings unberührt (OLG Celle 16.6.21, 14 U 152/20, Abruf-Nr. 223436 ). |