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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Haushaltsführungsschaden bis zum Lebensende

    | Der Haushaltsführungsschaden, auch Hausarbeitsschaden genannt, hat zur Zeit Hochkonjunktur ‒ in der OLG-Rechtsprechung, der Literatur und nicht zuletzt in der Fortbildung. Mit dem 14. ZS des OLG Celle hat sich jüngst einer der profiliertesten Schadenssenate zu Wort gemeldet (8.7.20, 14 U 27/20, Abruf-Nr. 217799 ). |

     

    Das OLG hat die Kernaussagen zum Haushaltsführungsschaden in diesen Leitsätzen zusammengefasst:

     

    • Für den Haushaltsführungsschaden sind die konkreten Umstände des Falls maßgeblich. Zur Darlegung eines Haushaltsführungsschadens muss der Geschädigte daher im Einzelnen darlegen, welche Tätigkeiten, die vor dem Unfall im Haushalt verrichtet wurden, unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausgeübt werden können; ein bloßer allgemeiner Verweis auf eine bestimmte prozentuale Minderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit zur Haushaltsführung genügt nicht.