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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    EU-Auslandsunfall: Regulierungsbeauftragter im Inland hat passive Zustellungsvollmacht

    Zu den Befugnissen, über die der Schadenregulierungsbeauftragte verfügen muss, gehört die Vollmacht, die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke, die für die Einleitung eines Verfahrens zur Regulierung eines Unfallschadens vor dem zuständigen Gericht erforderlich sind, rechtswirksam entgegenzunehmen (EuGH 10.10.13, C-306/12, Abruf-Nr. 140092).

     

    Praxishinweis

    Auf Anfrage des LG Saarbrücken (VA 12, 166) hat der EuGH wie erwartet entschieden. Er bejaht eine quasigesetzliche Vertretungsmacht des inländischen Regulierungsbeauftragten, die zulasten des Geschädigten nicht einschränkbar ist. Das spart Zeit und Geld (Übersetzungskosten), wenn nach einem EU-Auslands-Unfall der ausländische KH-VR im Inland direkt verklagt werden soll.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 41 | ID 42479536