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  • Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    BGH stellt klar: Geschädigter darf Unfallwagen direkt verwerten

    | Das in VA 16, 202, als Eilnachricht gemeldete Urteil des BGH vom 27.9.16 liegt nunmehr im Volltext vor. Es handelt sich um die Revisionsentscheidung in der Hammer Sache, über die VA in der Ausgabe 4/2016, S. 56, berichtet hat. |

     

    Der hier interessierende Leitsatz des BGH-Urteils hat folgenden Wortlaut:

     

    … Auch ist er nicht gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote vorzulegen (Abruf-Nr. 189462).