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  • 14.02.2020 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Anscheinsbeweis gegen den Türöffner (§ 14 StVO)

    Schief lag das LG Lüneburg nicht nur bei der Quote, sondern auch beim (aus seiner Sicht zu beachtenden) Quotenvorrecht. Wie die Haftung in dem Ein- bzw. Aussteigefall (§ 14 StVO) wirklich zu verteilen ist, legt das OLG Celle ausführlich und lesenswert dar.