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  • 19.08.2021 · Nachricht · Unfallschadensregulierung

    AG Essen: perfekte Urteilsbegründung zum Standardfall

    | Für die in der Unfallschadensregulierung immer wiederkehrende Konstellation der konkreten Abrechnung nach durchgeführter Reparatur auf der Grundlage eines Schadengutachtens hat das AG Essen ein Urteil mit perfekter Urteilsbegründung abgeliefert. Das Urteil in anderen Verfahren vorgelegt, erleichtert dem jeweiligen Gericht die Arbeit (AG Essen 30.6.21, 11 C 25/21, Abruf-Nr. 223729 , eingesandt von RA Oliver Güldenberg, Duisburg/Voerde). |