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  • 17.11.2025 · Fachbeitrag · Subjektbezogener Schadenbegriff

    Wiederbeschaffungswert unterfällt auch dem subjektbezogenen Schadenbegriff

    | Auch der Wiederbeschaffungswert (WBW) des verunfallten Fahrzeugs wird aus Sicht des Geschädigten in einer fremden und von ihm nicht kontrollierbaren Einflusssphäre ermittelt und festgelegt. Also stellt sich die Frage, ob auch dieser Wert dem Schutz des subjektbezogenen Schadenbegriffs unterfällt. Denn wenn der Geschädigte auf dieser Grundlage disponiert und unter Einplanung des erwarteten Betrags ein Ersatzfahrzeug kauft, ist er nicht weniger schützenswert als bei der Reparaturentscheidung auf der Grundlage des Gutachtens. Dazu urteilte das AG Ratingen. |