16.01.2026 · Nachricht · Subjektbezogener Schadenbegriff
Sachverständigenrisiko nach Abtretung und Rückabtretung
Das AG Kassel wendet das Sachverständigenrisiko (und genauso wäre es wohl mit dem Werkstattrisiko) auch nach Abtretung und Rückabtretung an, wenn die Abtretung nicht an Erfüllung statt, sondern erfüllungshalber erfolgte:
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