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  • · Nachricht · Sicherheit

    Fasching, Fastnacht, Karneval: Verkehrsregeln gelten auch für Narren und Jecken

    | Jetzt schlängeln sich die Straßenumzüge wieder durch die Faschings- und Karnevalshochburgen in vielen Städten. Damit dabei niemand unter die Räder kommt, gilt es, einige Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. „Es herrscht Ausnahmezustand auf den Straßen, und alle Beteiligten und Zuschauer sollten erhöhte Wachsamkeit walten lassen“, sagt Thorsten Rechtien, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Vor allem Kinder sind sich oftmals der Gefahren nicht bewusst und stürzen sich im Übereifer auf die am Boden liegenden Kamellen. Deshalb sollten Eltern den Nachwuchs stets im Blick haben und gegebenenfalls besser an die Hand nehmen. |

    Unbedingt hinter den Absperrungen bleiben

    Für die Sicherheit bei den Umzügen sorgen die sogenannten Zugengel. Sie laufen neben den Fahrzeugen her und achten darauf, dass die Zuschauer nicht von den Wagen erfasst werden. Die Weisungen der Ordner sind auf jeden Fall zu befolgen. Doch die Begleiter können ihre Augen nicht überall haben. Der Raum zwischen Zugmaschine und Anhänger ist absolut tabu, selbst wenn dort die schönsten „Strüssjero“ locken. „Gerade in Kurven und bei Abbiegungen benötigen die teils sehr langen und unübersichtlichen Fahrzeuge viel Raum“, erklärt Rechtien und betont: „Vor allem in Kurven und an anderen neuralgischen Stellen unbedingt genügend Abstand halten und hinter den Absperrungen bleiben.“

    Trotz Feierlaune Verkehrsregeln beachten

    Im normalen Straßenverkehr heißt es für Autofahrer „Alarmstufe Rot“, wenn sich kostümierte Gruppen auf dem Weg zum Rosenmontagszug nähern. Häufig ist die Stimmung ausgelassen und die Wahrnehmung bereits durch Alkohol getrübt. „In einer solchen unberechenbaren Situation die Geschwindigkeit erheblich drosseln und vorsichtig am närrischen Volk vorbeifahren. Denn der Fahrer sollte jederzeit damit rechnen, dass aus Leichtsinn oder Übermut jemand auf die Straße läuft“, unterstreicht TÜV Rheinland-Fachmann Rechtien. Umgekehrt gilt: Trotz Feierlaune sollten sich die Jecken auch an den tollen Tagen zu ihrer eigenen Sicherheit an die Verkehrsregeln halten.

     

    Quelle | TÜV Rheinland AG

    Quelle: ID 45778040