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  • 16.11.2023 · Nachricht · Restwert

    Restwert und der Fluch der guten Tat

    | Der Geschädigte erzielt einen etwas höheren Betrag (9.000 EUR) beim Verkauf seines Unfallwagens, als der Gutachter auf der Grundlage dreier lokaler und im Schadengutachten aufgeführter Offerten als Restwert ermittelte (8.880 Euro). Und er gibt das ehrlich bei der Totalschadenabrechnung an. Somit habe der Geschädigte gewusst, dass das Gutachten nicht verlässlich sei und er nicht darauf vertrauen könne. Er habe ihn daher für eine korrekte Restwertermittlung einschalten müssen, meinte der Versicherer. |