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  • 17.06.2025 · Nachricht · Restwert

    OLG Hamm: Für finanzierte Fahrzeuge muss der Restwert nicht am Sondermarkt im Internet ermittelt werden

    | Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Restwert für finanzierte Fahrzeuge nicht am Sondermarkt im Internet ermittelt werden muss. Die finanzierende Bank muss auch keine eigenen Anstrengungen zur Restwert-Erlösoptimierung erbringen. In jenem Fall war die Klägerin als Darlehensnehmerin vertraglich verpflichtet, alle fahrzeugbezogenen Ansprüche aus dem Schadensfall im eigenen Namen und auf eigene Kosten geltend zu machen. Die notwendige Zustimmung zum Verkauf des unfallbeschädigten Fahrzeugs hatte die Bank erteilt. |