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  • 17.03.2026 · Nachricht · Reparaturkostenübernahmebestätigung

    Reichweite einer Reparaturkosten-Übernahmebestätigung

    | Eine vom eintrittspflichtigen Versicherer übersandte Bestätigung der Übernahme der Reparaturkosten mit dem Inhalt „Hiermit erteilen wir eine Reparaturkostenübernahmebestätigung für den unfallbedingten Fahrzeugschaden. Bitte reichen Sie die Reparaturrechnung ein, oder lassen die Rechnung nebst Abtretung von der Werkstatt einreichen.“ schließt nach Auffassung des OLG Dresden nicht aus, dass der Versicherer nach Vorlage der Reparaturrechnung Einwendungen im Hinblick auf reparierte oder unreparierte Altschäden erhebt. |