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  • 16.06.2023 · Nachricht · Reparaturkosten

    Rabattbehauptung und Prozesskostenrisiko

    | Im Rahmen einer fiktiven Abrechnung eines Unfallschadens an einem Firmenwagen wendet der unfallgegnerische Versicherer ohne jeden Anhaltspunkt ein, es sei branchenüblich, dass gewerblichen Kunden der Werkstätten bei Unfallschadenreparaturen 15 Prozent Rabatt gewährt werde. Die Klägerin hatte schon vorgerichtlich dargelegt, dass es einen solchen Rabatt nicht gebe. |