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  • 17.06.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    Leasingfahrzeug, Haftungsschaden und Werkstattrisiko

    | Die Grundsätze zur Reparatur auf der Grundlage des Schadengutachtens gelten auch, wenn ein Leasingfahrzeug beschädigt wurde, der Leasingnehmer aber leasingvertraglich verpflichtet ist, es im eigenen Namen und auf eigene Rechnung reparieren zu lassen. Weil die Reparaturverpflichtung dem Leasingnehmer obliegt, ist auf dessen Erkenntnismöglichkeiten abzustellen. Er darf sich darauf verlassen, dass das Gutachten richtig ist. Auf eventuell bessere Erkenntnismöglichkeiten des Leasinggebers kommt es wegen der Rollenverteilung nicht an, entschied das AG Hamburg-St. Georg. |