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  • 20.10.2022 · Nachricht · Reparaturkosten

    Fahrzeugflotte, bezahlte Rechnung und Rabattbehauptung

    | Legt die Geschädigte, die eine Fahrzeugflotte betreibt, im Rahmen einer konkreten Abrechnung eines Reparaturschadens eine bezahlte Reparaturrechnung vor, genügt die schlichte Behauptung des Schädigers, die Geschädigte bekomme 15 Prozent Rabatt auf die Reparaturkosten, gegebenenfalls in Form einer Rückvergütung, nicht aus, um der Rabattfrage im Rechtsstreit nachzugehen. |