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  • 17.02.2026 · Nachricht · Reparaturablaufplan

    Reparaturablaufplan ist keine kostenlose Nebenpflicht der Werkstatt

    | In einem § 522 Abs. 2 ZPO-Beschluss weist das LG Duisburg darauf hin, dass die vom Versicherer angeforderte Erstellung eines Reparaturablaufplans, ohne dessen Vorlage sie keinen weiteren Ausfallschaden erstatten werde, nicht von der Werkstatt im Rahmen einer Nebenpflicht kostenlos zu erbringen sei. Mindestens aber unterfielen diese Kosten dem Werkstattrisiko. |