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  • 07.11.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    Teilweise Berufungsrücknahme und die 600-EUR-Beschwer

    | Die Berufung startet mit einer Beschwer von 717,31 EUR nebst Zinsen. Das Berufungsgericht hat den Kläger in einem Hinweis- und Beweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die Berufung hinsichtlich eines Teilbetrags von 119,57 EUR von vorneherein unbegründet sei. Der Kläger hat daraufhin seine Berufung in dieser Höhe zurückgenommen. Nach einem erneuten Hinweis, dass infolge der teilweisen Berufungsrücknahme die Berufungssumme nicht mehr erreicht sei, hat das Berufungsgericht die Berufung im Beschlusswege als unzulässig verworfen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Rechtsbeschwerde. |