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  • 16.02.2022 · Nachricht · Prozesskosten

    Schnelle Feststellungsklage bei Personenschaden

    | Bei schweren unfallbedingten Verletzungen lässt sich der Schaden in der Regel nicht sogleich beziffern. Dennoch gibt es Anlass, die grundsätzliche Haftung des Unfallgegners zu klären. Denn vor kostenauslösenden Maßnahmen zum Umgang mit dem Körperschaden und ggf. vor dem schnellen Abrutschen von der Lohnfortzahlung in das Krankengeld bringt das die beruhigende Sicherheit der grundsätzlichen Kostendeckung. Erklärt sich der Versicherer nicht zeitnah zur Haftung, sondern erbittet – offenbar um Zeit zu schinden – z. B. nur Bezifferungsunterlagen, ist eine zügig erhobene und zuvor angedrohte Feststellungsklage das Mittel der Wahl. |