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  • 28.03.2024 · Nachricht · Prozesskosten

    § 93 ZPO nach an neue BGH-Linie angepasstem Klageantrag

    | Die BGH-Rechtsprechung vom 16.1.24 führt dazu, dass in laufenden Klageverfahren um restlichen Schadenersatz der Antrag umgestellt wird. Nun wird Zahlung an die Werkstatt Zug um Zug gegen Abtretung der Rückforderungsansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt beantragt. Manche Versicherer erkennen, damit endgültig chancenlos mit ihrer Abwehr-Argumentation zu sein. Sie erkennen an und versuchen, mittels § 93 ZPO die Kosten auf den Kläger abzuwälzen. |