20.10.2025 · Nachricht · Passivlegitimation
„Falsche HUK“ verklagt: Rubrumsberichtigung, aber Kosten der Scheinbeklagten zulasten des Klägers
| Auch das LG Landshut hält die Rubrumsberichtigung für die richtige Lösung in der Fallgruppe „falsche HUK verklagt“. Da es ein erstinstanzliches Verfahren am Landgericht war, hat sich die „falsche HUK“ für den Hinweis auf ihre nicht gegebene Passivlegitimation anwaltlich vertreten lassen müssen. Die Kosten, die ihr als „Scheinbeklagter“ dadurch entstanden sind, wurden der Klägerin auferlegt, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO (LG Landshut 3.9.25 und 26.9.25, 42 O 2016/24, Abruf-Nr. 250634 , 250635 ). |
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