· Fachbeitrag · Leserforum
VR fordert nach erfolgreichem Regress gegen die Werkstatt Teil der Anwaltskosten zurück
Der Versicherer hat das Werkstattrisiko vorgerichtlich akzeptiert und die Reparaturkosten ungekürzt erstattet. Die Anwaltsakte wurde geschlossen, die Anwaltskostenerstattung erfolgte auf der Grundlage des Zahlbetrags als Gegenstandswert. Im Regress hat die Werkstatt eine Schadenposition zurückerstattet. Nun verlangt der Versicherer die vorgerichtliche Anwaltskostenerstattung teilweise zurück, denn nun wisse man ja, dass ein niedrigerer Schaden entstanden sei. Das führt zu einer Leserfrage eines Rechtsanwalts.
Frage: Nach einem teilerfolgreichen Regress schreibt mir der Versicherer:
„Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren,
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