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  • 15.04.2021 · Fachbeitrag · Kaufrecht

    „Fiktive“ Mängelbeseitigungskosten gibt es im Kaufrecht weiterhin

    | Ohne den Großen Senat des BGH anzurufen hat der für den Immobilienkauf zuständige V. Zivilsenat nunmehr entschieden, dass der Anspruch auf den kleinen Schadenersatz wegen eines Mangels weiterhin anhand der voraussichtlich entstehenden, aber bislang nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten berechnet werden kann. |