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  • · Fachbeitrag · Kaskoversicherung

    Ist ein Anhänger ein Fahrzeug?

    Gezogenes Fahrzeug im Sinne von A.2.3.2 AKB ist auch ein Anhänger (BGH 4.3.15, IV ZR 128/14, Abruf-Nr. 175947).

     

    Entscheidung und Praxishinweis

    Der Kl. hat vorgetragen: Während einer Fahrt mit seinem versicherten Pkw und einem Anhänger sei letzterer beim Rückwärtsfahren kurz stehengeblieben und habe dann unvermittelt nach rechts gedreht. Dabei habe sich der Anhänger gedreht und den Pkw beschädigt. Aufgrund des Stehenbleibens des Anhängers müsse es eine Einwirkung von außen gegeben haben, sei es durch den Fahrbahnzustand oder dergleichen. Unter Berufung auf A.2.3.2 AKB sieht sich der bekl. VR leistungsfrei. In den Vorinstanzen blieb die Klage erfolglos.

     

    Der BGH hat die Revision des Kl. zurückgewiesen. Die strittige Klausel erfasse auch einen Schaden zwischen einem Fahrzeug und einem Anhänger, sofern er ohne Einwirkung von außen verursacht worden ist. Das sei für einen durchschnittlichen VN klar erkennbar. Unter einem „gezogenen Fahrzeug“ verstehe er auch einen Anhänger. Damit konnte die Klage nur noch Erfolg haben, wenn der Schaden durch eine Einwirkung von außen, die nicht von einem der beiden Fahrzeuge ausgegangen ist, verursacht worden war. Dies darzutun hat der Kl. mit seinem Hinweis auf die Fahrbahnbeschaffenheit versucht - im Ergebnis ohne durchschlagenden Erfolg.