16.01.2017 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung
Brutto-Wiederbeschaffungswert auch ohne Umsatzsteuernachweis
Hat der Versicherungsnehmer (VN) in der Kfz-Kaskoversicherung bei einem Totalschaden für die Ersatzbeschaffung des Fahrzeugs tatsächlich mindestens Kosten in Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts aufgewendet, kann er gemäß A.2.6.1 AKB 2013 deren Erstattung bis zur Höhe des Brutto-Wiederbeschaffungswerts verlangen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und ggf. in welcher Höhe der aufgewendete Betrag Umsatzsteuer enthält, entschied das OLG Celle.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,50 € Monat