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  • 14.05.2021 · Fachbeitrag · Kaskoversicherung

    BGH: Bei fiktiver Bestimmung des Restwerts gilt nur der regionale Markt

    Wer in einem Kaskofall sein unfallbeschädigtes Fahrzeug behalten will, eine vollständige Reparatur aber nicht durch Rechnung nachweisen kann, der muss bei der Berechnung der Versicherungsleistung (WBA = Deckel) keinen am überregionalen Markt ermittelten Restwert akzeptieren. Das ist die Quintessenz einer aktuellen BGH-Entscheidung.