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  • · Fachbeitrag · In eigener Sache

    Neu: Fünf FAO-Stunden mit „Verkehrsrecht aktuell“ absolvieren

    | Zum 1.1.15 ist die Gesamtdauer der von Fachanwälten zu erbringenden Fortbildungsleistungen von 10 auf 15 Stunden erhöht worden. Hiervon dürfen künftig fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Diese Lernerfolgskontrolle wird Ihnen „Verkehrsrecht aktuell“ ab dem nächsten Jahr bieten. |

     

    „Verkehrsrecht“ aktuell stellt Ihnen künftig zweimal jährlich eine Lernerfolgskontrolle in Form eines online Multiple-Choice-Prüfungsverfahrens kostenlos zur Verfügung. Die Fragen betreffen Beiträge aus den letzten sechs Ausgaben von „Verkehrsrecht aktuell“. Diese stellen wir Ihnen auch gesondert online zur Verfügung. Bei Bestehen erhalten Sie ein schriftliches Zertifikat zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer.

     

    IHR VORTEIL | Sie können die fünf Stunden FAO-Fortbildung in Ihrer Kanzlei oder zu Hause absolvieren, ohne ein kostenpflichtiges Seminar besuchen zu müssen.

    Quelle: Ausgabe 11 / 2014 | Seite 198 | ID 42969483