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  • 17.06.2026 · Nachricht · Haftungsrecht

    Volle Haftung für Rückwärtsfahrer in der Einbahnstraße

    Der Kläger kommt aus einer Tiefgaragenausfahrt und biegt in die Straße ein. Er kollidiert mit einem Fahrzeug, dessen Fahrer jenseits der Einfahrt sein Fahrzeug ausgeladen hatte und nun rückwärts durch die Einbahnstraße fährt, um wieder an der Einfahrt vorbeizukommen. Denn er wollte dann vorwärts in die Tiefgarage fahren. Volle Haftung des Rückwärtsfahrers, entscheidet das AG Wuppertal und lässt die Betriebsgefahr des Ausfahrers zurücktreten.