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  • 18.04.2023 · Nachricht · Haftungsrecht

    Unwetterwarnung und weggewehte Dachterrassenmöbel

    | Wird per Unwetterwarnung vor sehr starkem Sturm gewarnt und werden Gartenmöbel auf einer Dachterrasse nicht gesondert gesichert oder vorübergehend ins Haus geholt, haftet derjenige, der diese Gefahrenquelle eröffnet hat, für durch die weggewehten Möbel entstandenen Schaden, entschied das LG Hagen. |