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  • 13.12.2023 · Nachricht · Haftungsrecht

    Der abgewürgte Fahrschulwagen und der Auffahrunfall

    | Auch ein „Abwürgen“ des Fahrschulwagens ändert nichts am Anscheinsbeweis, dass der darauf Auffahrende entweder den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat (§ 4 Abs. 1 StVO), unaufmerksam war (§ 1 StVO) oder aber mit einer den Straßen- und Sichtverhältnissen unangepassten Geschwindigkeit gefahren ist (§ 3 Abs. 1 StVO). |