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  • · Nachricht · Haftpflichtschaden

    Sofortiges Anerkenntnis des Haftpflichtversicherers nach einem Verkehrsunfall

    | Reagiert der Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall auf mehrere Anwaltsschreiben des Unfallgegners nicht, gibt er regelmäßig Veranlassung zur Erhebung einer Klage. Ein sofortiges Anerkenntnis kommt in diesem Fall im Prozess nicht mehr in Betracht. |

     

    Hierauf wies das OLG Karlsruhe hin (27.9.19, 9 W 37/19). Auf die Frage, welche Prüfungsfrist dem Haftpflichtversicherer zuzubilligen war, kommt es nach der Entscheidung in diesem Fall nicht an. Denn der Geschädigte kann bei einer fehlenden Reaktion auf mehrere Anwaltsschreiben nicht mehr darauf vertrauen, dass der Haftpflichtversicherer zu einer zügigen Schadensregulierung in der Lage und bereit ist.

     

    Quelle: ID 46267366