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  • 22.08.2023 · Nachricht · Gutachterkosten

    Totgeschriebene leben länger oder das zweite Gutachten

    | Der Geschädigte überlässt dem Versicherer die Ermittlung der Schadenhöhe. Der lässt eine „Schadenkalkulation“ durch eine im Eigentum mehrerer Versicherer stehende Sachverständigenfirma erstellen. Bei 3.500 EUR WBW kommt diese zu Reparaturkosten jenseits der 130-Prozent-Grenze. Der Versicherer rechnet den Wiederbeschaffungsaufwand ab. Der Geschädigte ist nicht einverstanden, nun beauftragt er selbst einen Schadengutachter. Der ermittelt am Ende auch von der Werkstatt berechnete Reparaturkosten haarscharf über dem WBW. |