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  • 17.01.2024 · Nachricht · Gesamtschuldner-Innenausgleich

    „Gezogenes Fahrzeug“ kann auch geschoben sein

    | Beim Unfall eines Gespanns aus Zugfahrzeug und Anhänger oder Auflieger kommt es für den Gesamtschuldner-Innenausgleich auf die Regelung des § 19 Abs. 4 StVG an. Darin ist vom „ziehenden Fahrzeug“ und vom „gezogenen Fahrzeug“ die Rede, wobei Letzteres offensichtlich den Anhänger oder Auflieger meint. |