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  • 18.05.2020 · Fachbeitrag · Finanzierter Autokauf

    Rückabwicklung nach Rücktritt – anwaltliche Haftungsfallen und ihre Vermeidbarkeit

    | Drei von vier Kunden kaufen ihren Pkw auf Kredit oder leasen ihn. Finanzierungen von Verbrauchergeschäften unterliegen als verbundenes Geschäft besonderen Regeln (§§ 358, 359 BGB). Während der Widerruf und seine Folgen gesetzlich weitgehend durchnormiert sind, birgt die vermeintlich einfachere Konstellation „Rücktritt wegen Mangelhaftigkeit“ eine Fülle von Detailproblemen – materiellrechtliche wie prozessuale. Beschränkt auf den bankfinanzierten Kauf, also ohne Leasing, sind das vor allem folgende Fragen: |