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  • 17.11.2025 · Nachricht · Fernabsatzvertrag

    Fernabsatz: Widerruf des Anwaltsvertrags und Bereicherungsrecht

    | Hat der Rechtsanwalt beim Abschluss eines Fernabsatzvertrags den Mandanten nicht über dessen Widerrufsrecht belehrt, kann er nach einem Widerruf kein Honorar für seine bis dahin geleistete Tätigkeit verlangen. Bereicherungsrechtliche Ansprüche scheiden auch aus, denn § 357a BGB enthält eine abschließende Regelung (siehe auch § 361 Abs. 1 BGB). |