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  • 02.11.2026 · Nachricht · Fahrzeugschaden

    Entgangener Gewinn als Schadenposition, wenn ein bereits verkauftes Fahrzeug vor der Übergabe beschädigt wird

    Das Fahrzeug ist bereits für 63.000 EUR verkauft. Es wird jedoch vor der Übergabe durch einen Verkehrsunfall erheblich beschädigt. Der Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück. Der Versicherer reguliert die Nettoreparaturkosten zzgl. einer Wertminderung (zusammen ca. 13.000 EUR). Der Geschädigte verkauft das Fahrzeug unrepariert für 46.000 EUR. Er verlangt als entgangenen Gewinn die Differenz aus den 63.000 und den 46.000 Euro abzüglich der vom Versicherer erstatteten Beträge.