17.04.2024 · Nachricht · Beweisrecht
Verzicht auf Gutachten wegen richtereigenen Fachwissens
Soll der Tatrichter eine Frage beurteilen, die Fachwissen voraussetzt, darf er auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens nur ver-zichten, wenn er entsprechende eigene besondere Sachkunde ausweisen kann. Will er bei seiner Entscheidung eigene Sachkunde in Anspruch nehmen, muss er zudem den Parteien zuvor einen entsprechenden Hinweis erteilen.
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