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  • 18.09.2015 · Fachbeitrag · Autowaschanlagen

    Haftung für abgerissenen Heckspoiler

    | Der Betreiber einer Portalwaschanlage, die nicht dem Stand der Technik entspricht (hier: Fehlen der Reversierung der Bürstenwalze) ist für den Schaden ersatzpflichtig, der dadurch entstanden ist, dass der serienmäßig vorhandene Heckspoiler des Fahrzeugs beim Waschen abgerissen ist (LG Wuppertal 25.6.15, 16 S 10/15, Abruf-Nr. 145300 , eingesandt von Rechtsanwalt Ingo Delorette, Wuppertal). |