Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Widerruf des Fernabsatz-Kaufvertrags nach Zulassung des Fahrzeugs auf Käufer

    Ein Autokauf im Fernabsatz, das Fahrzeug wird auf den Käufer zugelassen. Nach wenigen Kilometern Nutzung erklärt der Käufer den Widerruf. Über die Wertersatzpflicht bei einem Umgang mit der Sache, der über das Ausprobieren hinausging, war er belehrt. Der Verkäufer behält nun als Wertersatz 20 % vom Kaufpreis, hier stolze knapp mehr als 10.000 EUR, ein. Zu Recht, wie das OLG München entschied.

    1. Über die Höhe des Wertverlusts muss nicht belehrt werden

    Ob eine Belehrung über die Pflicht zum Wertersatz aufgrund der Neufassung des § 357a BGB überhaupt noch nötig ist, lässt das OLG unter ausführlicher Darstellung der dazu vertretenen Meinungen offen. Einerseits sehe der Wortlaut von § 357a BGB neu einen Hinweis auf die Wertersatzpflicht nicht mehr vor. Andererseits verweise er auf die Belehrung gemäß Artikel 246a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Die dazugehörende Musterwiderrufsbelehrung sehe den Hinweis auf die Wertersatzpflicht vor.

     

    Auf diesen Meinungsstreit kam es für das OLG München nicht an, denn der Käufer wurde mit dem Wortlaut der Musterwiderrufsbelehrung darüber belehrt. Eine Belehrung über die Methode der Ermittlung des Wertverlusts ist nach einhelliger Auffassung nicht nötig.