19.08.2021 · Fachbeitrag · Autokauf
Verschweigen der Reimporteigenschaft: keine arglistige Täuschung
Der unterlassene Hinweis des Verkäufers auf die Reimporteigenschaft des Kfz ist nicht mehr als arglistige Täuschung des Käufers anzusehen. Eine Ausnahme gilt aber, wenn der Käufer ausdrücklich danach gefragt.
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