15.10.2026 · Nachricht · Autokauf
Rücktritt wegen eines Mangels bereits vor Gefahrübergang
In der vorvertraglichen Information und im Kaufvertrag über einen VW T6 gibt es die Eintragung „Ölverbrauch von 0,7 bis 1,0 Liter auf 1.000 km“. Darüber, dass der erhöhte Ölverbrauch im Zusammenhang mit einem Motorschaden stehen könnte, sprachen die Vertragsparteien nicht. Insbesondere fand diesbezüglich keine Aufklärung durch den Autohändler statt. Noch vor der Übergabe erfährt der Käufer, dass der Ölverbrauch bei dem betreffenden Motor ein sehr typisches Symptom für einen beginnenden Motorschaden sei. Er erklärt den Rücktritt und die Anfechtung.
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