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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Der Rücktritt ohne Fristsetzung gemäß § 475d BGB: Ein Risiko in der anwaltlichen Bearbeitung?

    | Eine für die Arbeit mit dem neuen Kaufrecht für Anwälte wesentliche Regelung liegt in § 475d BGB. Wann kann ohne Fristsetzung der Rücktritt erklärt werden? Der Beitrag gibt einen Überblick. |

    1. Der Wortlaut

    Der neue § 475d Abs. 1 BGB, der als eine der folgenden Vorschriften des § 474 BGB nur beim Verbrauchsgüterkauf anzuwenden ist, lautet:

     

    • § 475d BGB: Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadenersatz
    • (1) Für einen Rücktritt wegen eines Mangels der Ware bedarf es der in § 323 Abs. 1 bestimmten Fristsetzung zur Nacherfüllung abweichend von § 323 Abs. 2 und § 440 nicht, wenn
    • 1. der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist, ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat,
    • 2. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt,
    • 3. der Mangel derart schwerwiegend ist, dass der sofortige Rücktritt gerechtfertigt ist,
    • 4. der Unternehmer die gemäß § 439 Abs. 1 oder 2 oder § 475 Abs. 5 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat oder
    • 5. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 439 Abs. 1 oder 2 oder § 475 Abs. 5 ordnungsgemäß nacherfüllen wird.