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  • 11.03.2026 · Nachricht · Autokauf

    „Angemessene Frist“ zur Nacherfüllung aus § 475d Abs. 1 Ziff. 1 BGB

    | Gemäß § 475d Abs. 1 Ziff. 1 BGB ist beim Verbrauchsgüterkauf eine Fristsetzung vor dem Rücktritt entbehrlich, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung trotz Ablaufs einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, nicht vorgenommen hat. Das LG Stade hat in einem sorgfältig begründeten Urteil die Kriterien für die Bemessung einer angemessenen Frist zusammengefasst: |