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  • 18.04.2023 · Nachricht · Anwaltsgebühren

    Versicherer zahlt weisungswidrig an Anwalt: Hebegebühr

    | Die Anwältin stellt gegenüber dem Versicherer unmissverständlich in Form und Inhalt klar, dass die Zahlung an den Geschädigten direkt erfolgen soll. Die Kontodaten werden übermittelt. Der Versicherer zahlt dennoch auf das Konto der Kanzlei. Die Anwältin leitet den Betrag weiter und berechnet eine Hebegebühr in Höhe von 22,32 EUR. Der Versicherer verweigert die Erstattung unter anderem mit dem Argument, die Anwältin habe eine Geldempfangsvollmacht im Vollmachtsformular. |