17.02.2023 · Nachricht · Aktivlegitimation
Rückabtretung und deren Annahme
Klagt der Geschädigte ursprünglich abgetretene Schadenersatzansprüche auf der Basis einer vorgelegten Rückabtretung ein, gilt die Rückabtretung durch die Klageeinreichung als angenommen. Eine ausdrückliche Annahme ist nicht erforderlich.
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